Wie funktioniert die Anmeldung?
Sie laden sich das Anmeldeformular herunter oder wir senden es Ihnen auf Wunsch zu. Sie füllen es entsprechend aus und senden es (via E-Mail oder per Post) an uns zurück. Wir melden uns dann bei Ihnen. Wenn Aufnahmen für die gewünschte Klassenstufe möglich sind, vereinbaren wir einen Termin für ein Aufnahmegespräch.

 

Wann werden Kinder aufgenommen/eingeschult?
Aufnahmen erfolgen bei freien Kapazitäten jederzeit. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Aufnahmegespräch, bei dem Ihr Kind und möglichst beide Eltern dabei sind. Im ersten Gespräch werden wichtige Fragen geklärt, die gegenseitigen Erwartungen abgeglichen und Sie erhalten die Möglichkeit, die Umsetzung unseres Konzeptes vor Ort anzuschauen. Zudem informieren wir Sie über das Schul- und Versorgungsgeld und beraten Sie bei Bedarf zum Thema Ermäßigung des Schulgeldes.

 

Wann muss/kann ich mein Kind anmelden?
Sie können Ihr Kind jederzeit mit dem oben genannten Anmeldeblatt anmelden. Die Anmeldung und das Aufnahmegespräch sind unverbindlich. Erst der von beiden Seiten unterzeichnete Schulvertrag nach dem Aufnahmegespräch sichert Ihnen den Schulplatz.

 

Wie werden die Kinder bewertet?
Mit halbjährlichen ausführlichen Lernentwicklungsberichten, die in den einzelnen Fachbereichen konkret die Stärken und Schwächen des Kindes beschreiben und im Zusammenhang mit den Entwicklungsgesprächen erkennbar machen sowie die Entwicklung zeigen. Mittels Kompetenztabellen lernen die SchülerInnen, sich selbst einzuschätzen und werden umfassend durch die LehrerInnen bewertet. SchülerInnen und Eltern haben so einen sehr detaillierten Einblick in die Anforderungen und Schulleistungen. Zusätzlich werden die Prozentangaben der Kompetenztabellen ab Klassenstufe 5 in Noten übersetzt, die dann neben dem jeweiligen Bildungsgang auf dem Zeugnis erscheinen.

 

Bieten Sie in den Ferien Betreuungszeiten an?
Eine Betreuung der SchülerInnen in den Ferien ist weitgehend täglich zwischen 7 und 17 Uhr gewährleistet. Lediglich an 10 Werktagen pro Jahr bleibt die UNIVERSITAS geschlossen. Die Ferienbetreuung ist für GrundschülerInnen im Schulgeld enthalten. SchülerInnen der 5. und 6. Klasse können bei Bedarf an der Ferienbetreuung teilnehmen.

 

Gibt es Möglichkeiten der Ermäßigung des Schulgeldes oder Stipendien?
Ja. Jedem Kind wird der Besuch der UNIVERSITAS ermöglicht, solange die Kapazitäten sowie die Einschätzung der PädagogInnen es ermöglichen. Jedem ist es freigestellt, einen entsprechenden Antrag auf Ermäßigung des Schulgeldes zu stellen. Dazu ist selbstverständlich die Offenlegung der jeweiligen Einkommens- und Familienverhältnisse nötig.

 

Wie kann ich meine finanzielle Belastung außerdem senken?
1. Weniger Steuern zahlen
Beraten Sie sich eingehend mit Ihrem Steuerberater, wie Sie ihre Steuerlast durch die Anrechnung von Schulgeld verringern können. In der Regel bekommen Sie einen Anteil vom Fiskus zurück.
2. Geschwisterermäßigungen nutzen
Um die Belastungen für Familien zu begrenzen, gewähren wir ab dem 2. gleichzeitig beschulten UNIVERSITAS-Kind Geschwisterermäßigungen.

 

Welche Kosten erwarten mich zusätzlich zum monatlichen Schulgeld?
Alle Angebote und Arbeitsmaterialien (außer vollständige Federtasche, Schultasche) sind im Schulgeld enthalten. Hinzu kommt die einmalige Aufnahmegebühr (565,- €), die monatlichen Versorgungskosten (115,- €) und Aufwendungen für Schul- sowie Klassenfahrten und Wandertage.

 

Was muss ich zum Schulbeginn besorgen?
Sie kümmern sich um die Schultasche, sind für eine vollständige Federtasche verantwortlich und sorgen für ausreichend Schulkleidung, die Sie über unser Büro oder online bestellen können. Sämtliche Arbeitsmaterialien erhalten die SchülerInnen von der Schule.

 

Was gehört zur Schulkleidung?
Da es sich nicht um eine Schuluniform handelt, bieten wir ein breites Sortiment an. Oberteile sowie Hose oder Rock und Jacke sind verpflichtend. Die Schulkleidung ist blau, grau, beige oder weiß. Sie wird täglich getragen. Jede/r SchülerIn kann wählen, womit er sich am wohlsten fühlt.

 

Welche Ausstattung bietet die Schule?
Die Gestaltung der Gebäude, die Ausstattung der Schule sowie die eingesetzten Lehr- und Lernmaterialien sind auf das moderne Konzept ausgerichtet. Wir bieten den SchülerInnen sowie dem Team ein ästhetisches Umfeld sowie ergonomische Möbel. In den Schulgebäuden sowie auf dem Schulhof steht ein leistungsfähiges WLAN zur Verfügung. Darüber hinaus kommen im Schulalltag modernste Endgeräte zum Einsatz, bspw. Desktop-PCs, Tablets, Notebooks und interaktive elektronische Tafeln.

 

Wer ist der Eigentümer der Schule?
Alleiniger Gesellschafter und damit Eigentümer der UNIVERSITAS gGmbH sowie der genutzten Gebäude und Flächen ist ein Rostocker Bildungsverbund: die Europäische Stiftung für innovative Bildung (EuSiB). Die EuSiB widmet sich der Förderung von Bildung und Kultur. Neben dem Circus Fantasia gehören die Werkstattschule in Rostock, die Freie Schule Rerik, der Kindergarten „Schritt für Schritt“, eine Berufsfachschule des Sozialwesens (Pädagogisches Kolleg Rostock) sowie ein Forschungs- und Innovationszentrum zum Verbund. Zudem beheimatet die EuSiB vier Fördervereine und einen Sportverein. Die Verbundunternehmen der EuSiB-Gruppe betreuen circa 1.200 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Anzahl der Beschäftigten liegt bei etwa 200.

 

Ist es richtig, dass freie Träger mehr Geld zur Verfügung haben als staatliche Schulen?
Nein. Leider ist das Gegenteil der Fall.
Schulen in freier Trägerschaft erfüllen den öffentlichen Bildungsauftrag, erhalten jedoch in den ersten drei Jahren ihres Bestehens keinerlei staatliche Finanzhilfe.
Danach werden lediglich Mittel in Höhe von durchschnittlich ca. 85% der Kosten, welche für Lehrergehälter an staatliche Schulen anfallen, gezahlt. Es gibt weder Zuschüsse zu den Kosten für sämtliche Leitungs- und organisatorische Tätigkeiten (Geschäftsführung, Schulleitung, Sekretariat etc.) noch für Verbrauchskosten (Lehrmittel, Material, Heizung-, Strom-, Wasser, etc.). Für notwendige Grundstücksflächen (Schulhof) und Gebäude wird lediglich ein Bruchteil der erforderlichen Mittel als Zuschuss gewährt.
Schulen in freier Trägerschaft stehen daher grundsätzlich deutlich weniger Finanzmittel zur Verfügung als staatlichen Schulen. Daher müssen freie Schulen Schulgelder erheben und sind darüber hinaus auf die Unterstützung von Partnern angewiesen.

 

Sind Fragen offen geblieben? Wenden Sie sich gern persönlich an uns: mail@universitas-rostock.de